Lohnfortzahlung – Definition und Erklärung
Das Prinzip der Lohnfortzahlung ist als gesetzliche Regelung für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung, insbesondere im Krankheitsfall. Hier lernen Sie, wie und unter welchen Bedingungen Arbeitgeber zur Weiterzahlung des Gehalts verpflichtet sind. Ob es sich um die Dauer der Lohnfortzahlung oder die genauen Voraussetzungen handelt – dieser Artikel erklärt klar und verständlich, was Sie wissen müssen, wenn eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit eintritt.
Lohnfortzahlung bei Krankheit gesetzlich vorgeschrieben
Lohnfortzahlung bei Krankheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Fall einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit verpflichtet ist, das volle Gehalt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Diese Regelung tritt in Kraft, sobald die Beschäftigung vier Wochen angedauert hat. Wer also krank wird, kann darauf vertrauen, dass sein Einkommen gesichert bleibt und nicht durch den vorübergehenden Ausfall finanzielle Einbußen erleidet.
Arbeitgeber zahlt Gehalt bei Krankheit weiter
Im Falle einer Krankheit besteht der Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Gehalt weiterhin zahlt. Dies ist in Deutschland gesetzlich geregelt, um Arbeitnehmer während ihrer Krankheitsphase finanziell abzusichern. Dabei erhalten Angestellte für eine Dauer von bis zu sechs Wochen das volle Gehalt. Voraussetzung hierfür sind vier aufeinanderfolgende Wochen der Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber sowie eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Krankenkasse mit dem sogenannten Krankengeld.
Dauer der Lohnfortzahlung: sechs Wochen
Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei arbeitsunfähiger Krankheit des Arbeitnehmers für diesen Zeitraum das volle Gehalt weiterzahlen muss. Nach Ablauf dieser sechs Wochen tritt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld an den Arbeitnehmer.
Lohnfortzahlung | Dauer | Gehalt | Krankenkasse | Voraussetzungen | Nachweis |
---|---|---|---|---|---|
gesetzlich vorgeschrieben | bis zu 6 Wochen | volles Gehalt | übernimmt nach 6 Wochen | unverschuldete Arbeitsunfähigkeit | Arbeitsunfähigkeit nachweisen |
übliche Beschäftigung | erste 4 Wochen keine Lohnfortzahlung | volles Gehalt | kein Krankengeld | bei gleichem Arbeitgeber | nach vier Wochen Anspruch |
Lohnfortzahlung bei Krankheit | ab der fünften Woche der Beschäftigung | volles Gehalt | Krankengeld nach 6 Wochen | Nachweis durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | Arbeitsunfähigkeit nachweisen |
Anspruch besteht nach vierwöchiger Beschäftigung
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nach einer Beschäftigungsdauer von vier Wochen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst dann Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, wenn sie bei ihrem Arbeitgeber mindestens vier volle Wochen lang beschäftigt waren. Diese Regelung stellt sicher, dass neue Mitarbeiter einen gewissen Zeitraum im Unternehmen tätig sein müssen, bevor sie diesen Anspruch geltend machen können.
Voraussetzungen: unverschuldete Arbeitsunfähigkeit
Voraussetzung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Verletzung, die sich nicht selbst verschuldet haben, vorübergehend arbeitsunfähig sind. Der damit verbundene Anspruch auf Lohnfortzahlung greift nur, wenn die Ursache der Arbeitsunfähigkeit außerhalb des persönlichen Verantwortungsbereichs liegt.
Höhe der Lohnfortzahlung: volles Gehalt
Während der Lohnfortzahlungsperiode erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das volle Gehalt. Das bedeutet, dass keine Abzüge aufgrund der Krankheit vorgenommen werden und die betroffene Person ihr übliches Einkommen beibehält. Hierbei ist es wichtig zu verstehen, dass diese Regelung zur finanziellen Sicherheit des Mitarbeiters beiträgt. Der Arbeitgeber übernimmt somit für eine Dauer von bis zu sechs Wochen die Pflicht, den Mitarbeitern eine ununterbrochene Einkommensquelle zu gewährleisten, unabhängig davon, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ihn oder sie daran hindert, wie gewöhnlich zu arbeiten.
Krankenkasse zahlt nach sechs Wochen weiter
Nach Ablauf der sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber das Gehalt weiterhin zahlt, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. Diese Zahlung wird als Krankengeld bezeichnet und beträgt normalerweise einen gewissen Prozentsatz des letzten Bruttogehalts. Der Arbeitnehmer erhält also nicht mehr das volle Gehalt, sondern eine prozentual reduzierte Summe, abhängig von den Regelungen seiner Krankenkasse. Um dies zu gewährleisten, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Arbeitsunfähigkeit fortlaufend nachweisen.
Arbeitgeber muss Arbeitsunfähigkeit nachweisen
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit vorliegt, ist es für den Arbeitnehmer wichtig, diese dem Arbeitgeber umgehend mitzuteilen. Der Arbeitgeber muss zudem sicherstellen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich nicht arbeitsfähig ist. Dazu wird in der Regel ein ärztliches Attest verlangt. Ein solches Attest dient als Nachweis, dass die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet und medizinisch begründet ist.
Des Weiteren sollte beachtet werden, dass sich der Arbeitnehmer rechtzeitig beim Arbeitgeber meldet. Diese frühzeitige Information ermöglicht es, notwendige organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und eventuelle Arbeitsabläufe entsprechend anzupassen. In Fällen, die länger als drei Kalendertage andauern, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest vorzulegen.
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