Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Definition und Erklärung

Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach längeren Erkrankungen ist ein Ziel, das nicht nur dem Wohl des Mitarbeiters dient, sondern auch im Interesse des Unternehmens liegt. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Es ist darauf ausgerichtet, Beschäftigte nach krankheitsbedingten Ausfällen erfolgreich in ihren beruflichen Alltag zurückzuführen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch bietet das BEM strukturierte Abläufe und gezielte Maßnahmen, um die Rückkehr in den Job zu erleichtern. Im Folgenden wird erklärt, wie dieser Prozess abläuft, welche Akteure daran beteiligt sind und welche Ziele damit verbunden werden.

Definition: BEM zielt auf Wiederherstellung Arbeitsfähigkeit ab

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) dient dazu, die Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeiters nach einer längeren Krankheitsphase wiederherzustellen. Dies geschieht durch eine systematische Reintegration in den Arbeitsprozess. Dabei sind individuelle Lösungen gefragt, um sowohl gesundheitliche als auch berufliche Aspekte zu berücksichtigen.

Gesetzliche Vorgaben: BEM im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch IX (§167 Abs. 2 SGB IX) verankert. Diese Regelung verpflichtet Arbeitgeber, ein BEM durchzuführen, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziel dieses Gesetzes ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und die Vermeidung zukünftiger Arbeitsunfähigkeiten.

Ablauf: Gespräch, Maßnahmenplanung, Evaluierung

Der Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beginnt mit einem einleitenden Gespräch zwischen den betroffenen Mitarbeitern und dem Arbeitgeber. Dabei wird die aktuelle Situation analysiert und es werden mögliche Gründe für die Arbeitsunfähigkeit erörtert. In diesem vertraulichen Rahmen ist es wichtig, dass alle Beteiligten offen über ihre Anliegen sprechen können, um eine solide Grundlage für die nächsten Schritte zu schaffen.

Anschließend folgt die Phase der Maßnahmenplanung. Hierbei werden konkrete Lösungen erarbeitet, die zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen sollen. Diese können verschiedene Ansätze umfassen, wie zum Beispiel Anpassungen am Arbeitsplatz, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder auch medizinische Rehabilitationsangebote. Bei der Auswahl der Maßnahmen geht es darum, individuell angepasste Unterstützung anzubieten, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten sind.

Zum Abschluss erfolgt die Evaluierung. Dieser Prozess dient dazu, die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen zu überprüfen und festzustellen, ob die gewünschten Ziele erreicht wurden. Es wird geprüft, ob der Mitarbeiter seine Arbeit wieder aufnehmen kann oder ob weitere Unterstützung notwendig ist. Eine sorgfältige Dokumentation des gesamten BEM-Prozesses ist dabei unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Schritte nachvollziehbar und transparent gestaltet sind.

Name Rolle Phase Maßnahmen Evaluation Dokumentation
Mitarbeiter Betroffener Gespräch Maßnahmenplanung Ja/Nein Vertraulich
Arbeitgeber Initiator Gespräch Maßnahmenplanung Ja/Nein Erforderlich
Betriebsrat Unterstützer Gespräch Koordination Optional Erforderlich
Fachkräfte Experten Maßnahmenplanung Umsetzung Ja/Nein Erforderlich

Akteure: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat, Fachkräfte

Im BEM-Prozess spielen verschiedene Akteure eine entscheidende Rolle. Einerseits sind dies der Arbeitgeber, der die Verantwortung für die Organisation und Durchführung des BEM trägt, und andererseits der betroffene Arbeitnehmer, der aktiv in den Prozess eingebunden wird. Hinzu kommt der Betriebsrat, der die Interessen der Beschäftigten vertritt und sicherstellt, dass deren Rechte gewahrt bleiben.

Nicht zu vergessen sind auch externe und interne Fachkräfte, wie zum Beispiel Betriebsärzte oder Spezialisten für Arbeitssicherheit, die mit ihrem Fachwissen zur optimalen Gestaltung der Wiedereingliederung beitragen. Durch diese enge Zusammenarbeit aller Beteiligten kann ein individueller und effektiver Maßnahmenplan entwickelt werden, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters nachhaltig wiederherzustellen.

Ziele: Krankenstand senken, Arbeitsplatzerhalt sichern

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat mehrere Ziele, die es anstrebt zu erreichen. Eines der Hauptziele ist, den Krankenstand zu senken. Dies wird durch eine gezielte und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, dem Betriebsrat sowie anderen Fachkräften erreicht. Ein weiteres bedeutendes Ziel ist, den Arbeitsplatzerhalt zu sichern. Dabei werden individuelle Lösungen erarbeitet, um die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters wiederherzustellen und langfristig zu gewährleisten.

Vorteile: Reduktion Fehlzeiten, Kostensenkung, Mitarbeiterbindung

Das betriebliche Eingliederungsmanagement bietet zahlreiche Vorteile. Zunächst trägt es zur Reduktion der Fehlzeiten bei, indem Mitarbeitende schnell und gezielt wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Dadurch können erhebliche Kosten gesenkt werden. Zudem fördert BEM die Mitarbeiterbindung, da sich Beschäftigte wertgeschätzt und unterstützt fühlen, was wiederum zu einer höheren Motivation und Zufriedenheit führt.

Erfolgsfaktoren: Transparenz, Vertrauen, individuelle Lösungen

  • Transparenz: Ein offener und klarer Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten ist unerlässlich. Dies stärkt das Vertrauen und minimiert Missverständnisse.
  • Vertrauen: Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ermöglicht eine konstruktive Zusammenarbeit im BEM-Prozess.
  • Individuelle Lösungen: Jeder Fall ist einzigartig, daher sollten Maßnahmen stets an die spezifischen Bedürfnisse und Umstände des jeweiligen Mitarbeiters angepasst werden.

Dokumentation: BEM-Prozess schriftlich festhalten, Datenschutz beachten

Ein wichtiger Bestandteil des BEM-Prozesses ist die sorgfältige Dokumentation. Der gesamte Ablauf sollte schriftlich festgehalten werden, um Transparenz zu gewährleisten und den Verlauf nachvollziehbar zu machen. Es ist unerlässlich, dabei stets die Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Diese beinhalten insbesondere den vertraulichen Umgang mit sensiblen Mitarbeiterdaten sowie deren sichere Aufbewahrung.