Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Definition und Erklärung
Das Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für viele von uns im beruflichen Alltag von großer Relevanz. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das die vorübergehende Unfähigkeit, aufgrund von Krankheit oder Verletzung zu arbeiten, bestätigt. In diesem Artikel werden wir genau erläutern, was eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen sie umgeben und welche Verpflichtungen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in diesem Zusammenhang haben. Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Aspekte dieses Themas zu geben.
Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass eine Person aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Arbeit auszuführen. Sie dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und gegebenenfalls der Krankenkasse. Auf dieser Bescheinigung werden das Datum der ärztlichen Untersuchung sowie die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit angegeben. Oft wird sie auch als „Krankschreibung“ bezeichnet und spielt eine zentrale Rolle im Gesundheitssystem, indem sie Arbeitnehmern hilft, ihre Arbeitsausfallzeiten rechtlich zu dokumentieren.
Wann wird sie ausgestellt?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ausgestellt, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dies kann durch Krankheit, Unfall oder andere medizinische Gründe bedingt sein. Der Zweck dieser Bescheinigung ist es, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse einen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit zu liefern.
Die Pflicht zur Vorlage einer solchen Bescheinigung besteht spätestens ab dem dritten Tag der Erkrankung. Bei bestimmten Unternehmen kann auch eine Regelung existieren, die bereits ab dem ersten Krankheitstag den Nachweis verlangt. Die Ausstellung erfolgt durch einen Arzt oder bei bestimmten Umständen durch andere anerkannte medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser.
Wer stellt sie aus?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in der Regel von Ärztinnen und Ärzten ausgestellt. Dies können Hausärzte, Fachärzte oder auch Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern sein. Sie basiert auf einer ärztlichen Untersuchung, bei der festgestellt wird, dass die betroffene Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage ist, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Auch bestimmte Zahnärztinnen und Zahnärzte sind berechtigt, eine solche Bescheinigung auszustellen, falls es sich um eine krankheitsbedingte Zahnerkrankung handelt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. In besonderen Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch durch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erfolgen, insbesondere wenn psychische Erkrankungen vorliegen.
Ein Besuch in einer Praxis oder Klinik ist erforderlich, damit die Gesundheits-Fachkräfte den Zustand der Patientin oder des Patienten gründlich beurteilen können. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Diagnose korrekt gestellt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angemessen bestimmt wird.
Datum | Patient | Arzt | Diagnose | Beginn der Arbeitsunfähigkeit | Ende der Arbeitsunfähigkeit |
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2023-10-01 | Max Mustermann | Dr. Maria Schmidt | Grippe | 2023-10-01 | 2023-10-10 |
2023-10-05 | Anna Müller | Dr. Peter Weiß | Knieverletzung | 2023-10-05 | 2023-10-20 |
2023-10-08 | Michael Schneider | Dr. Karin Bauer | Rückenschmerzen | 2023-10-08 | 2023-10-18 |
Rechtsgrundlage und gesetzliche Regelungen
Für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung existiert eine klare gesetzliche Grundlage in Deutschland. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Diese Gesetze regeln, dass erkrankte Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse umgehend über die Arbeitsunfähigkeit informieren müssen. In der Regel geschieht dies spätestens ab dem dritten Tag der Erkrankung.
Der § 5 des EFZG besagt zudem, dass eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber sicherzustellen. Wird die Arbeitsunfähigkeit krankheitsbedingt verlängert, muss ebenfalls eine neue Bescheinigung vorgelegt werden.
Im Sozialgesetzbuch V (§ 44) wird ferner festgeschrieben, dass bei längerer Krankheit ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird. Dafür ist die lückenlose Vorlage einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich, um keinen Anspruch zu verlieren.
Darüber hinaus gelten spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte oder Selbstständige. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es wichtig, diese Vorschriften genau zu kennen, um Rechtsnachteile zu vermeiden und den korrekten Ablauf einzuhalten.
Folgen einer Arbeitsunfähigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeit kann erhebliche Auswirkungen auf den beruflichen und privaten Alltag haben. Beruflich bedeutet dies in der Regel, dass man seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann, was zu einem temporären Einkommensverlust führen kann, insbesondere wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld besteht. Auf privater Ebene können sich die gesundheitlichen Einschränkungen oft auch auf das soziale Leben auswirken, da gewisse Aktivitäten möglicherweise nicht mehr durchgeführt werden können.
Des Weiteren kann eine längere Arbeitsunfähigkeit unter Umständen zu einer Schwächung der Position im Unternehmen führen, insbesondere in wettbewerbsstarken Branchen. Eine Rückkehr zur Arbeit ist zudem meist mit der Herausforderung verbunden, sich erneut einzuarbeiten und gegebenenfalls versäumte Entwicklungen aufzuholen. In extremen Fällen können Arbeitgeber sogar Maßnahmen wie Umschulungen oder Versetzungen erwägen, um die Auswirkungen von wiederholten Langzeitausfällen zu bewältigen.
Schließlich gibt es rechtliche Aspekte zu beachten. Arbeitnehmer haben während der Krankschreibung spezielle Pflichten, z.B. die Pflicht zur Mitteilung und Vorlage der entsprechenden Bescheinigung beim Arbeitgeber. Zudem sind Versicherungsansprüche und vielleicht eine Minderung der Erwerbsfähigkeit zu klären, falls die Erkrankung länger andauert oder chronisch wird. Es ist daher wichtig, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen korrekt und pünktlich einzureichen, um Missverständnisse und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit
Während der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer bestimmte Pflichten, die unbedingt beachtet werden müssen. Zuallererst muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informiert werden. Dies sollte am besten telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Außerdem ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer spätestens ab dem dritten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass der erkrankte Arbeitnehmer alles unterlassen muss, was den Heilungsprozess verzögern könnte. Aktivitäten wie schwere körperliche Arbeit oder sportliche Betätigung sollten vermieden werden, wenn sie der Genesung entgegenstehen. Zudem muss der Arbeitnehmer bei Bedarf für Rückfragen des Arbeitgebers oder der Krankenkasse erreichbar sein und kooperieren.
Sollte die Erkrankung länger dauern als ursprünglich angenommen, ist eine neue Bescheinigung vom Arzt notwendig. Diese muss ebenfalls umgehend dem Arbeitgeber und gegebenenfalls der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. Schließlich gilt es zu beachten, dass bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit regelmäßig Fortschrittsberichte beim behandelnden Arzt eingeholt und entsprechende Folgebescheinigungen ausgestellt werden müssen.
Welche Informationen enthält die Bescheinigung?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält mehrere wichtige Informationen, um die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters zu belegen. Zunächst wird das Datum der Ausstellung angegeben sowie der Name des Arztes, der die Bescheinigung ausgestellt hat. Außerdem wird der Zeitraum der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit genau aufgeführt.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Angabe des Diagnoseschlüssels, der jedoch auf einer separaten Seite vermerkt wird, um die ärztliche Schweigepflicht zu wahren. Die Hauptseite der Bescheinigung gibt lediglich an, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und für welchen Zeitraum dies gilt. Zudem wird oft auch ein Vermerk über eine erforderliche Nachprüfung oder Folgeuntersuchung gemacht.
Am Ende wird die Bescheinigung durch die Unterschrift und den Stempel des Arztes offiziell bestätigt. All diese Elemente zusammen gewährleisten, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Klarheit über den Stand der gesundheitlichen Beeinträchtigung und die Formvorschriften haben.
Dauer und Gültigkeit der Bescheinigung
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird vom behandelnden Arzt festgelegt und richtet sich nach dem voraussichtlichen Heilungsprozess. Normalerweise erfolgt die Ausstellung zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen. Falls es notwendig ist, kann die Bescheinigung jedoch verlängert werden. Verlängerungen müssen stets durch eine erneute Untersuchung bestätigt werden.
Die Gültigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beginnt am Tag der Ausstellung oder, wenn ausdrücklich angegeben, rückwirkend ab einem früheren Datum. Eine lückenlose Fortführung ist wichtig, um den Anspruch auf Krankengeld und arbeitsrechtliche Absicherung nicht zu verlieren. Die Bescheinigung ist nach Wiederaufnahme der Arbeit oder einer ärztlich festgelegten Frist automatisch ungültig. Ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht möglich, muss rechtzeitig eine neue Bescheinigung ausgestellt werden.
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